SautinSoft - Lizenzvereinbarung HINWEIS:
Im Folgenden handelt es sich um eine rechtsgültige Vereinbarung.
Lesen Sie diese bitte sorgfältig durch. Durch Installation oder Verwendung der gelieferten Software ("die Software") erklären Sie Ihre Zustimmung zu den Bedingungen dieser Vereinbarung. Falls Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, m&puml;ssen Sie
DEN GEBRAUCH DER SOFTWARE UNVERZÜGLICH EINSTELLEN
ALLE KOPIEN DERSELBEN (EINSCHLIESSLICH KOPIEN AUF DER FESTPLATTE UND ARCHIVIERTE KOPIEN) VERNICHTEN UND
DIE VOM HERSTELLER GEGEBENEN VERFAHRENSWEISENBEFOLGEN.
LIZENZGEWÄHRUNG
SautinSoft gewährt Ihnen nicht exklusive und nicht übertragbare Rechte zum Gebrauch der Software zu folgenden Bedingungen: DIESE SOFTWARE IST SHAREWARE. Aus diesem Grund handelt es sich nicht um Freeware und sie gilt nicht als Gemeingut. Die von Ihnen installierte Software ist eine "Testversion". D. h. Sie können das Programm maximal 30 Tage lang testen. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen Sie die Software durch Zahlung einer Registrierungsgebühr auf unserer Website (http://www.sautin.com/) bezahlen, um sie weiter verwenden zu können. Wenn Sie die Software nach 30 Tagen nicht registrieren wollen, müssen Sie diese von allen Rechnern, auf der sie zu Testzwecken installiert wurde, deinstallieren. Diese "Testversion" kann durch Registrierung auf unserer Web Seite als vollständig registrierte Software eingesetzt werden.
DEFINITION DES BEGRIFFS "REGISTRIERT"
Nach der Registrierung kann diese Software entweder von einer einzelnen Person auf einem oder mehreren Rechnern verwendet werden, oder sie kann auf eine einzelne Workstation installiert werden, die dann von mehreren Anwendern (jedoch nicht gleichzeitig) benutzt wird. Bei Installation der Software auf mehreren Workstations und dem Gebrauch durch mehrere Personen muss jeder einzelne Anwender eine Einzellizenz beantragen. SICHERUNGSKOPIEN. Sie können eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien der Software erstellen, sodass eine unbrauchbar gewordene Kopie der Software ersetzt werden kann.
COPYRIGHT
Die Software ist Eigentum von SautinSoft und dessen Lizenznehmern. SautinrSoft und dessen Lizenznehmer behalten das Copyright, das Recht auf Geschäftsgeheimnis, Patente, Warenzeichen und alle weiteren Eigentumsrechte in Bezug auf die Software. Ausserhalb des Rahmens der Lizenzgewährung darf diese Software nicht kopiert, reproduziert, verändert, dekompiliert, rückassembliert, rückerschlossen oder derivativ verwendet werden. Alle weiteren Rechte bleiben vorbehalten. Alle durch diese Vereinbarung genehmigten Kopien müssen ein Copyright und die Hinweise der Originalkopie der Software enthalten.
EINSCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH DER ÜBEREIGNUNG
Diese Lizenz wird Ihnen persönlich erteilt. Sie dürfen weder die hier aufgeführten Rechte, noch eine Kopie der Software ohne die vorherige Zustimmung von SautinSoft an eine andere Person verkaufen, abtreten, verteilen, übereignen oder per Unterlizenz übertragen (einschliesslich elektronischer Medien). Jegliche Übereignung, die dieser Vereinbarung widerspricht, ist rechtsungültig und schliesst Ihr Recht auf Gebrauch oder Besitz dieser Software automatisch aus.
AKTUALISIERTE VERSIONEN
Die Software kann von SautinSoft nach eigenem Ermessen gelegentlich aktualisiert werden. Eine solche aktualisierte Version erhalten Sie jeweils zu den zwischen Ihnen und SautinSoft ausgehandelten Bedingungen. Zweck der Aktualisierung ist eine bessere und effektivere Funktion der Software. Sie bestätigen hiermit, dass Sie für Download und Installation dieser aktualisierten Software-Versionen selbst verantwortlich sind.
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG
SautinSoft gewährleistet, dass für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen nach Erhalt der Software diese grundsätzlich die in der Dokumentation dargelegten Funktionen erfüllt. SAUTINSOFT GIBT KEINE GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE SOFTWARE UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREI ARBEITET. DIE VORSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNG TRITT AN STELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICH BZW. NICHT AUSDRÜCKLICH HIER AUFGEFÜHRTEN GEWÄHRLEISTUNGEN. DIES SCHLIESST AUCH DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHR DER HANDELSFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK EIN. Bestimmte Länder erlauben keine Einschränkungen der impliziten Gewährleistung, sodass diese Einschränkungen ggf. nicht auf Sie zutreffen. In dem jeweils möglichen Ausmass ist jegliche Gewährleistung auf sechzig (60) Tage nach Erhalt beschränkt. Diese Gewährleistung gibt Ihnen bestimmte Rechte. Weitergehende Rechte sind von Land zu Land unterschiedlich. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND SAUTINSOFT ODER DESSEN LIZENZNEHMER HAFTBAR FÜR FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH GEWINNVERLUST, GESCHÄFTSAUSFÄLLE ODER DATENVERLUST, DIE AUS DEM GEBRAUCH DER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN SAUTINSOFT ODER DESSEN LIZENZNEHMER VON DER MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON SAUTINSOFT DIE VON IHNEN FÜR DIE SOFTWARE GEZAHLTE LIZENZGEBÜHR. |